Crowdinvesting

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Interessen- konflikte

Tobias Kersting

Tobias Kersting

Leiter Kundenmanagement
030 3465570-30
service@zinsbaustein.de

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Informationen über Interessenkonflikte gemäß § 11a Abs. 2 FinVermV

Die Zinsbaustein GmbH ist bestrebt Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler bestehen bzw. bestehen können, d. h. insbesondere der Anlagevermittlung von Finanzanlagen, zu erkennen und zu vermeiden. Sie hat entsprechende Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu identifizieren und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen.

I. Art und Quelle möglicher Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, anderen Unternehmen mit denen wir in Verbindung stehen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden/Anlegern oder zwischen unseren Kunden/Anlegern untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben bei

  • bei der Anlagevermittlung aus dem eigenen oder gruppeninternen (Umsatz- oder Provisions-) Interesse am Absatz von Anteilen an Finanzanlagen zu Lasten des Kunden;
  • bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen bzw. bei Bestehen eines finanziellen oder sonstigen Anreizes die Interessen einer Finanzanlage über die Interessen einer anderen Finanzanlage zu stellen;
  • durch eine etwaige erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;
  • bei einer Investition durch Mitarbeiter in Projekte mit „Insiderwissen“, durch die detaillierte Prüfung des Projektes;
  • bei der Festlegung des genauen Vertriebsstartes einer Vermögensanlage;
  • aus Eigeninteressen der Mitarbeiter an Geschäften von Kunden;
  • aus der Anpreisung eines Produktes gegenüber dem Kunden, ohne dabei den Kunden zu beraten, auf eine Art und Weise, dass keine Gegenüberstellung des Für und Wider der Investition für den jeweiligen Kunden erfolgt;
  • durch eine persönliche Einschätzung des Mitarbeiters auf Verlangen des Kunden zu einem speziellen Produkt, damit der Kunde seine Anlageentscheidung treffen kann;
  • aus Beziehungen zu Projektentwicklern, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Investmentvermögen selbst oder sonstigen Finanzanlagen, etwa bei Bestehen von Kooperationen und gesellschaftsrechtlichen Verbindungen oder wenn die Mitarbeiter oder Gesellschafter selbst an Projektentwicklern, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Finanzanlagen oder anderen Emittenten (gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich) beteiligt sind bzw. in diese investieren;
  • bei einer engen Bindung mit dem Projekt oder mit dem Projektentwickler, so dass die Objektivität bei der Projektauswahl zu Lasten der Kunden geht;
  • aus dem Versuch, dem Entwickler die Rahmenbedingungen für ein Darlehen möglichst einfach zu gestalten, wenn dies im Widerspruch dazu steht, das eingesetzte Kapital der Anleger zu schützen;
  • bei der Beurteilung der Erfüllung von Auszahlungsbedingungen aus wirtschaftlichen Erwägungen;
  • beim Bestreben, möglichst viele Projekte auf der Plattform anzubieten, sodass ein Projekt zu Lasten der Qualität angeboten wird;
  • bei der Zusammenstellung von Informationen über Projektentwickler, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Investmentvermögen selbst oder sonstigen Finanzanlagen, die bzw. deren Finanzprodukte Kunden zum Erwerb angeboten werden;
  • durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsführung oder der mit diesen verbundenen Personen;
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten;
  • aus dem wirtschaftlichen Interesse gruppenangehöriger Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und Gesellschaftern an einem Absatz des Finanzprodukts;
  • durch die Vermeidung eines finanziellen Verlustes von Zinsbaustein zu Lasten einer Finanzanlage;
  • bei zeitgleicher Ausführung identischer Tätigkeiten für mehrere Finanzanlagen und die damit verbundene mögliche Bevorzugung einer Finanzanlage.

II. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlagevermittlung beeinflussen, verpflichten wir uns und unsere Mitarbeiter zur Einhaltung hoher ethischer Standards. Diese beinhalten die jederzeitige Beachtung der Kundeninteressen durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln und die Beachtung entsprechender Marktstandards.

Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Einrichtung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlagevermittlung (bspw. durch interne Arbeitsanweisungen und Richtlinien, zu deren Einhaltung die Mitarbeiter verpflichtet sind);
  • Einrichtung eines angemessenen Vergütungssystems, das u. a. darauf ausgerichtet ist sicherzustellen, dass Kundeninteressen durch die Vergütung von Mitarbeitern kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden;
  • Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen und (potentiellen) Insiderinformationen;
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Regelungen zum Umgang mit privaten Geschäften der Mitarbeiter und deren Dokumentation.

Interessenkonflikte, die sich auch durch unser Interessenkonfliktmanagement nicht vermeiden lassen, werden gegenüber dem betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offengelegt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf umfänglich informierter Basis erfolgt.


Nähere Einzelheiten über potentielle Interessenkonflikte, insbesondere den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.