Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Präambel

Die Zinsbaustein GmbH (in Folge „Vermittler“) ist Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f der Gewerbeordnung (GewO) und Betreiber der Plattform www.zinsbaustein.de (in Folge „Plattform“), auf der interessierte Nutzer (in Folge „Anleger“) in ausgesuchte Anlageprojekte mittels unterschiedlicher Anlageformen (in Folge „Finanzanlage(n)“) investieren können.

Die Dienstleistungen des Vermittlers sowie die Möglichkeiten einer Investition über die Plattform bestehen ausschließlich im Rahmen der angebotenen Anlagevermittlung. Der Vermittler ist im Laufe der Investitionsabwicklung niemals im Besitz von Anlegergeldern und bietet keinerlei Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) an.

Darüber hinaus bietet der Vermittler den Anlegern auf der Plattform die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Kauf- oder Mietimmobilien und die Möglichkeit bei Interesse, mit dem jeweiligen Verkäufer oder Vermieter in Kontakt zu treten; ein Maklervertrag mit dem Vermittler kommt dabei nicht zustande.

A. Allgemeine Regelungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für das vertragliche Verhältnis zwischen dem Vermittler und den Anlegern hinsichtlich der Nutzung der Plattform sowie einer Anlagevermittlung gemäß des nachfolgend in Ziff. 2 definierten Leistungsgegenstands.
    2. Die AGB sind gesondert unter https://unternehmen.zinsbaustein.de/de/agb  abrufbar und können heruntergeladen und gespeichert werden.
    3. Abweichende AGB der Anleger erlangen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermittlers Geltung.
  2. Leistungsgegenstand
    1. Der Vermittler bietet Anlegern die Möglichkeit, sich auf der Plattform über Finanzanlagen zu informieren sowie Verkäufer und/oder Vermieter von Immobilen zu kontaktieren („Nutzung der Plattform“) und in die jeweils angebotenen Finanzanlagen zu investieren („Anlagevermittlung“).

      Eine vollumfängliche Nutzung der Plattform und insbesondere die Möglichkeit, in die angebotenen Finanzanlagen zu investieren, setzt eine Registrierung des Anlegers und den Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß nachfolgender Ziff. 3 voraus.

      Im Falle der Anlagevermittlung einer Finanzanlage über die Plattform kommt zwischen dem Vermittler und dem Anleger jeweils ein entsprechender Anlagevermittlungsvertrag nach Maßgabe dieser AGB zustande. Der Vermittler führt im Rahmen der Anlagevermittlung lediglich die interessierten Anleger und die jeweiligen Emittenten der Finanzanlagen zusammen; eine persönliche Anlageempfehlung erfolgt dabei nicht.

      Im Falle der Kenntnisnahme von Kauf- oder Mietimmobilien sowie der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Verkäufern bzw. Vermietern beschränkt sich die Leistung des Vermittlers auf die unverbindliche Information und Kontaktherstellung. Zwischen dem Vermittler und dem Anleger kommt dabei kein Vertrag zustande; insbesondere treffen den Anleger keine Provisionszahlungspflichten gegenüber dem Vermittler. Sofern der Vermittler in diesem Zusammenhang Provisionszahlungen erhält, erfolgen diese ausschließlich durch den jeweiligen Verkäufer bzw. Vermieter.

    2. Die Bereitstellung von Informationen zu den jeweiligen Anlageprojekten erfolgt über die Plattform sowie ggfs. zusätzlich per E-Mail oder telefonisch, wobei der Vermittler keine Gelder von Anlegern entgegennimmt und/oder weiterleitet.
    3. Der Vermittler ist stets um eine bestmögliche Verfügbarkeit der angebotenen Dienste auf der Plattform bemüht, wobei insbesondere die Erreichbarkeit der Plattform vertraglich nicht geschuldet oder garantiert wird. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Ausfälle aus technischen (z.B. Störungen Hard- und/oder Software, Wartungsarbeiten, etc.) oder außerhalb des Einflussbereichs des Vermittlers liegenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Drittverschulden, etc.). Der Vermittler übernimmt auch keine Haftung, wenn Anleger oder etwaige Dritte technische Schwierigkeiten bei der Verwendung der Plattform haben, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermittlers liegen.
  3. Registrierung
    1. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen gestattet. Die Registrierung von natürlichen Personen erfordert deren Volljährigkeit. Die Registrierung von Personengesellschaften und juristischen Personen hat durch deren vertretungsbefugte natürliche Personen unter Angabe des vollständigen Namens zu erfolgen.
    2. Die Registrierung erfolgt mittels Angabe des Namens bzw. der Firma, E-Mail-Adresse, ggfs. Telefonnummer (optional) des Anlegers und ggf. weiteren Angaben zu einer vertretungsberechtigten Person sowie Setzen eines persönlichen Passworts. Eine Registrierung mit sog. Wegwerf-E-Mail-Adresse ist nicht zulässig. Auch eine Mehrfachregistrierung ist unzulässig.
    3. Die bei der Registrierung anzugebenden Daten bzw. Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Im Rahmen der Registrierung sind die zur geldwäscherechtlichen Identifizierung notwendigen Informationen und Nachweise darzulegen bzw. das durch den Vermittler angebotene Verfahren durchzuführen. Zweifelt der Vermittler an der Richtigkeit der übermittelten Daten bzw. sind diese nicht vollständig oder kann eine geldwäscherechtliche Identifizierung nicht erfolgreich durchgeführt werden, kann die Registrierung und/oder eines spätere Investition eines Anlegers durch den Vermittler abgelehnt werden. Die Angabe von nicht wahrheitsgemäßen Angaben berechtigt den Vermittler zur außerordentlichen Kündigung. Im Hinblick auf die Speicherung und/oder Nutzung von Daten über die Geschäftsbeziehung hinaus gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers unter https://unternehmen.zinsbaustein.de/de/datenschutz.
    4. Mit Beendigung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Registrierung gemäß Ziff. 3.2 entsteht zwischen Anleger und Vermittler ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der vom Vermittler bereit gestellten Leistungen auf der Plattform (in Folge „Nutzungsvertrag“). Der Anleger hat keinen Rechtsanspruch auf einen Nutzungsvertrag. Der Vermittler ist berechtigt – ohne Angabe von Gründen – die Nutzung der Plattform zu verweigern bzw. den Nutzungsvertrag gemäß den Regelungen in Ziff. 8 zu beenden. Der Vermittler hat das Recht, den Anleger mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn Anzeichen eines missbräuchlichen Gebrauchs der Plattform vorliegen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sich der Anleger nicht an die von ihm übernommene Zahlungsverpflichtung hält. Im Hinblick auf die Speicherung und/oder Nutzung von Daten über die Geschäftsbeziehung hinaus gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers unter https://unternehmen.zinsbaustein.de/de/datenschutz
    5. Der Anleger kann jederzeit die Löschung seiner Registrierung veranlassen. Mit der Löschung endet auch der Nutzungsvertrag zwischen Vermittler und Anleger. Im Hinblick auf die Speicherung und/oder Nutzung von Daten über die Geschäftsbeziehung hinaus gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers unter https://unternehmen.zinsbaustein.de/de/datenschutz.
    6. Der Anleger ist für die Aktualität seiner Daten sowie Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Insbesondere hat der Anleger das Passwort zu seinem Benutzerkonto geheim zu halten, darf es nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen. Besteht der Verdacht, dass die Zugangsdaten missbraucht werden oder wurden, hat der Anleger dies dem Vermittler unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    7. Der Anleger hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die von ihm auf der Plattform eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder anderweitig an den Vermittler übersandten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrenentsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Dies bezieht sich auch auf alle Daten und Informationen, die der Vermittler dem Anleger elektronisch übersendet.
    8. Der Vermittler ist berechtigt und ggf. auch gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche mit dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Die Aufzeichnung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zu Nachweiszwecken. Die Aufzeichnungen können von Mitarbeitern des Vermittlers abgehört werden. Der Vermittler ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können für Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie zu Beweiszwecken verwendet werden. Der Anleger willigt ausdrücklich in die Gesprächsaufzeichnung ein, soweit er nicht auf Nachfrage am Anfang des Gesprächs eine Aufzeichnung ablehnt.
    9. Ist es aus Gründen der Betriebs- oder Datensicherheit nach Abwägung der beiderseitigen Interessen erforderlich, kann der Vermittler den Zugang des Anlegers vorübergehend sperren. Der Anleger ist schriftlich oder in Textform (inkl. E-Mail) über die Sperrung zu informieren.
  4. Nutzung der Plattform und Anlagevermittlung
    1. Die auf der Plattform jeweils dargestellten Anlageprojekte gewähren den Anlegern die Möglichkeit, in eines dieser Anlageprojekte innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes mittels der im Einzelnen angebotenen Finanzanlage zu investieren. Hierfür stellt der Vermittler entsprechende Informationen des Emittenten (in Folge „Emittent(en)“) bzw. Produktanbieters (in Folge „Anbieter“) im Hinblick auf die entsprechende Finanzanlage zur Einsicht für die Anleger zur Verfügung.
    2. Der Vermittler übernimmt keine Verantwortung für die Bonität des Emittenten und/oder des Anbieters sowie die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Dies bleibt zur Gänze in der Verantwortung des Emittenten bzw. des Anbieters. Der Vermittler prüft die an ihn übergebenen Informationen nur im Hinblick auf sachliche Vollständigkeit, Plausibilität und Schlüssigkeit, bevor diese für die Anleger bereitgestellt werden. Die bereitgestellten Informationen dienen insofern nur der allgemeinen Information für Selbstentscheider und können und sollen eine individuelle Beratung – soweit gewünscht – durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen; die Informationen selbst stellen insbesondere keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar. Eine Prüfung der Geeignetheit einer Investition in die Anlageprojekte obliegt den Anlegern selbst. Der Anleger hat jederzeit die Möglichkeit, den Vermittler hinsichtlich weiterer Informationen zu dem Projekt zu kontaktieren; eine Beratung, inwiefern eine Investition für den Anleger geeignet ist, erfolgt dabei nicht.
    3. Der Vermittler weist darauf hin, dass er zu keinem Zeitpunkt prüft, ob die vom Anleger geplante oder getätigte Investition dessen Anlagezielen, Risikobereitschaft sowie finanziellen Verhältnissen entspricht und für diesen geeignet erscheint. Der Vermittler gibt in diesem Zusammenhang niemals Empfehlungen ab. Der Vermittler wird die im Rahmen der Finanzanlagenvermittlung jeweils einzuhaltenden aufsichtsrechtlichen Verpflichtun gund anwendbaren Wohlverhaltensregeln gegenüber den Anlegern einhalten. Die Entscheidung ob und in welches Anlageprojekt der Anleger investiert, verbleibt zur Gänze beim Anleger. Die Dienstleistung des Vermittlers besteht ausschließlich darin, über die Plattform Informationen zu den Anlageprojekten sowie die jeweiligen Finanzanlagen technisch für den Anleger bereitzustellen und bei der Abwicklung der Investitionen zu unterstützen, indem die Willenserklärung des Anlegers an den jeweiligen Emittenten bzw. Anbieter übermittelt wird und der Vertragsabschluss als reine Anlagevermittlung über die Plattform erfolgt. Über die Plattform erfolgt zu keinem Zeitpunkt Rechts- oder Steuerberatung. Der Vermittler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Anleger, der in ein Anlageprojekt über die Plattform investieren möchte, zuvor steuerrechtliche, rechtliche sowie wirtschaftliche Beratung einholen sollte.
  5. Tätigung einer Investition
    1. Für den Fall, dass sich der Anleger dafür entscheidet, eine rechtlich verbindliche Investition über die Plattform zu tätigen, wählt der Anleger den Betrag aus, der investiert werden soll. Abhängig von der jeweiligen Art und/oder den jeweiligen Bedingungen der Finanzanlage kann ein Mindest- bzw. Maximalinvestitionsbetrag bestehen bzw. die Höhe des zulässigen Investitionsbetrages von weiteren Voraussetzungen abhängen.
    2. Die Tätigung der Investition erfolgt durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“. Die sich im Zusammenhang mit der Investition ergebenden Rechtsverhältnisse mit dem jeweiligen Emittenten sowie ggf. mit dem jeweiligen Anbieter bestimmen sich ausschließlich nach den anwendbaren Regelungen der jeweiligen Finanzanlage selbst. Vor dem Tätigen der Investition kann der Anleger die Vertragsdokumente in Bezug auf die jeweilige Finanzanlage auf der jeweiligen Projektdetailseite der Plattform einsehen, herunterladen und speichern. Zudem werden dem Anleger die jeweiligen Vertragsdokumente per E-Mail vom Vermittler zur Verfügung gestellt.
    3. Bezüglich der Vermittlung der unterschiedlichen Arten von Finanzanlagen gelten ergänzend die in dem Abschnitt (Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen) dieser AGB dargestellten besonderen Bedingungen. Soweit eine Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen eines sog. Club Deals erfolgt, gelten die in dem Abschnitt (Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal) dargestellten Bedingungen vorrangig.
    4. Bei jeder Art der angebotenen Anlagen besteht für den Anleger das Risiko eines Totalverlustes des Anlagebetrages einschließlich eines etwaig gezahlten Ausgabeaufschlages sowie eines Verlustes aller im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Beendigung der Anlage gezahlten Kosten (Totalverlustrisiko). Falls der Anleger seine Investition fremdfinanziert, erhöht sich dieses Risiko um die aus der Finanzierung entstandenen bzw. entstehenden Zinsen und Kosten sowie das Risiko, den Darlehensbetrag aus seinem übrigen Vermögen zurückzahlen zu müssen, wenn der Anleger keine Erlöse aus der Anlage erlangt und die Anlage auch nicht anderweitig verwerten kann und der Anleger so sein investiertes Kapital nicht zurück erhält.

      Damit besteht das maximale Risiko in der Privatinsolvenz des Anlegers bzw. in der Insolvenz des anlegenden Unternehmens.

  6. Vergütung, Verzicht auf Herausgabe von Zuwendungen
    1. Für die durch den Vermittler erbrachten Vertragsleistungen muss der Anleger an den Vermittler keine Vergütung entrichten.
    2. Der Vermittler erhält von den Emittenten im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen und in Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 17 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)) Zahlungen, sogenannte Provisionen.

      Die Existenz, die Art und der Umfang dieser Provisionen werden dem Anleger jeweils rechtzeitig vor Erbringung einer Vertragsleistung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.

    3. Die vorstehend genannten Provisionen bzw. Zuwendungen stehen alleine und ausschließlich dem Vermittler zu.

      Der Anleger verzichtet hiermit darauf, hinsichtlich der vorstehend genannten Provisionen bzw. Zuwendungen bestehende oder zukünftige Herausgabeansprüche geltend zu machen und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von dem Vermittler vereinnahmten Vergütungen abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 667, 675 BGB, § 384 HGB) bei dem Vermittler verbleiben.

  7. Haftung des Vermittlers
    1. Für Mängel oder Fehler an der Plattform haftet der Vermittler nur, wenn dieser den Mangel oder Fehler arglistig verschwiegen hat.
    2. Im Übrigen haftet der Vermittler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
    3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler zudem auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf). Der Vermittler haftet hierbei nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. Die Haftung ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    4. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers und sonstige Dritte, deren sich der Vermittler zur Vertragserfüllung bedient.
    5. Für Störungen, die nicht im Einflussbereich des Vermittlers liegen (z.B. Leitungsüberlastung, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, etc.), haftet der Vermittler nicht.
    6. Der Vermittler haftet zudem nicht für die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge zur Investition in die Finanzanlagen, den Ausfall der Investition zur Gänze oder hinsichtlich eines Teilbetrages sowie für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Emittenten, Anbieters, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers. Auch für ein etwaiges strafrechtliches Verhalten von Geschäftspartnern des Vermittlers, wie insbesondere des Emittenten, des Anbieters, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers, haftet der Vermittler nicht.
    7. Der Vermittler haftet weiter nicht für die ihm von dem Emittenten oder dem Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben bezugnehmend auf das jeweilige Anlageprojekt und die jeweilige Finanzanlage, die auf der Plattform für die Anleger durch den Vermittler bereit gestellt werden.
  8. Laufzeit, Kündigung
    1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist in Textform beendet werden. Der Anleger kann hierfür eine E-Mail an service@zinsbaustein.de senden. Die mit Emittenten oder Anbietern abgeschlossenen Verträge bleiben unabhängig von der Beendigung des Nutzungsvertrags aufrecht.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
    3. Jede von diesen AGB abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Textform. Dies gilt auch für diese Formklausel.
    4. Eine Änderung und Aktualisierung dieser AGB kann entweder durch die ausdrückliche Einbeziehung und Zustimmung des jeweiligen Anlegers zu den aktualisierten AGB oder wie nachfolgend beschrieben erfolgen:

      Der Vermittler übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der Vermittler dem Anleger eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob dieser die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Der Vermittler wird den Anleger bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

    5. Für die Vertragsbeziehung zwischen Vermittler und Anleger gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationaler Kollisionsnormen.
    6. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der ausschließliche Gerichtsstand Berlin.
    7. Der Vermittler ist bereit, an den folgenden Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

      Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung, Zahlungsdiensten, der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld sowie Zahlungskonten (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anzurufen.

      Näheres regelt die Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (FinSV), die auf www.bundesbank.de abrufbar ist. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesbank lauten: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main; schlichtung@bundesbank.de.

      Daneben besteht die Möglichkeit, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Näheres zum Verfahren findet sich auf www.bafin.de. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin lauten: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; schlichtungsstelle@bafin.de.

      Schließlich hat die EU-Kommission ein Internetportal zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet. Dieses ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

B. Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen

Die nachfolgenden Regelungen gelten jeweils für die betreffende Art von Finanzanlagen:

I. Besondere Regelungen für Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Die Regelungen in diesem Abschnitt B. I (Besondere Regelungen für Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt) gelten in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen, die in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt erfolgen.

  1. Investition in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
    1. Die Investitionen erfolgen dadurch, dass der jeweilige Anleger dem Emittent der jeweiligen Finanzanlage (in Folge „Darlehensnehmer“) ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt mit bestimmter Laufzeit und festgesetztem Zinssatz gewährt.
    2. Auf Grund des qualifizierten Rangrücktritts des jeweiligen Nachrangdarlehens stehen dem Anleger gegen den Darlehensnehmer daher nur dann und nur insoweit Ansprüche auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages zu, wenn die Geltendmachung der Zahlungsansprüche nicht zu einem Insolvenzeröffnungsgrund bei dem Darlehensnehmer (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) führen würde. In der Folge können sich Zahlungen an den jeweiligen Anleger zeitlich verzögern oder gänzlich ausfallen. Ferner sind im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation des Darlehensnehmers die Ansprüche des jeweiligen Anlegers aus dem Nachrangdarlehen gegenüber den Ansprüchen sämtlicher anderer Drittgläubiger des Darlehensnehmers, die vorrangig zu bedienen sind, nachrangig. Das Nachrangdarlehen hat damit den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, sodass das Risiko eines Nachrangdarlehensgebers über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko eines klassischen Fremdkapitalgebers hinausgeht.
  2. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Soweit der von dem Anleger auswählbare Investitionsbetrag bei Personen, die keine Kapitalgesellschaft und keine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist, sind, den Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt, muss der Anleger eine entsprechende Erklärung hinsichtlich seiner finanziellen Situation gemäß § 2a Abs. 3 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) erbringen. Wird dieser Nachweis nicht ordnungsgemäß erbracht, kann der Anleger die Investition nicht tätigen bzw. muss den Betrag auf maximal EUR 1.000,00 reduzieren. Darüber hinaus können sich weitere Beschränkungen hinsichtlich des Investitionsbetrages aus den Regelungen des jeweiligen Nachrangdarlehensvertrages ergeben.
    2. Mit Tätigen der Investition (durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“) kommt zwischen dem Anleger und dem jeweiligen Darlehensnehmer ein Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (in Folge „Nachrangdarlehensvertrag“) unter den (ggf. auch auflösenden) Bedingungen gemäß den Regelungen des jeweiligen Nachrangdarlehensvertrags zustande. Der Vermittler leitet dabei die Willenserklärung des jeweiligen Anlegers an den Darlehensnehmer weiter und stellt die Vertragsdokumente für den jeweiligen Anleger auf der Plattform bereit.
    3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt sodann in Folge treuhänderisch über ein lizensiertes Zahlungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer entsprechenden europäischen Aufsichtsbehörde (in Folge „Zahlungsabwickler“). Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.
    4. Der Darlehensvertrag bedarf keiner Kündigung durch den jeweiligen Anleger beim Erreichen des Laufzeitendes. Nach Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung des Darlehensbetrages samt Zinsen treuhänderisch über den Zahlungsabwickler direkt an den jeweiligen Anleger.

II. Besondere Regelungen für Ansprüche aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlagen)

Die Regelungen in diesem Abschnitt B. II (Besondere Regelungen für Ansprüche aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlagen)) gelten in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen, die in Forderungen aus einem begebenen Bankdarlehen (in Form einer sonstigen Vermögensanlage) erfolgen.

  1. Investition in Form des Erwerbes zukünftiger Teilforderungen
    1. Die Investitionen erfolgen durch den Abschluss eines Anlagevertrages (in Folge der „Anlagevertrag“) zum Erwerb einer Teilforderung an einem durch eine Partnerbank an den Emittenten der jeweiligen Finanzanlage (in Folge „Kreditnehmer“) zu vergebenen Darlehens (in Folge „Bankdarlehen“).
    2. Die erworbene Teilforderung richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Anlagevertrags sowie des jeweils in Bezug genommenen Darlehensvertrages gegen den Kreditnehmer auf anteilige Rückzahlung des Darlehensnennbetrages aus dem Bankdarlehen und der auf Basis des Bankdarlehens angefallenen Zinsen sowie ggf. einer Beteiligung an dem Erlös aus einer Verwertung der für das Bankdarlehen bestellten Sicherheiten; der jeweilige Anteil richtet sich nach dem Anteil des Anlagebetrages des jeweiligen Anlegers an dem tatsächlichen Gesamtanlagebetrag aller Anleger, welche in dieselbe Finanzanlage investiert haben.
    3. Mit der Investition in die Finanzanlagen übernimmt der Anleger das Risiko, dass der jeweilige Kreditnehmer seinen Zahlungspflichten aus dem Bankdarlehen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Da sich die unter der Finanzanlage erworbenen Ansprüche aus dem jeweiligen Bankdarlehen gegen den jeweiligen Kreditnehmer richten, trägt der jeweilige Anleger das Risiko einer etwaigen Insolvenz oder anderweitigen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, die zu einem teilweisen oder auch vollständigen Ausfall der Ansprüche unter der jeweiligen Finanzanlage führen können.
  2. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Soweit der von dem Anleger auswählbare Investitionsbetrag bei Personen, die keine Kapitalgesellschaft und keine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist, sind, den Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt, muss der Anleger eine entsprechende Erklärung hinsichtlich seiner finanziellen Situation gemäß § 2a Abs. 3 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) erbringen. Wird dieser Nachweis nicht ordnungsgemäß erbracht, kann der Anleger die Investition nicht tätigen bzw. muss den Betrag auf maximal EUR 1.000,00 reduzieren. Darüber hinaus können sich weitere Beschränkungen hinsichtlich des Investitionsbetrages aus den Regelungen des jeweiligen Anlagevertrages ergeben.
    2. Mit Tätigen der Investition (durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“) kommt zwischen dem Anleger und dem Verkäufer der jeweiligen Finanzanlage der Anlagevertrag über den Kauf und die Abtretung einer Teilforderung aus dem jeweiligen, in der jeweiligen Finanzanlage bezuggenommenen Bankdarlehen unter den (ggf. auch auflösenden) Bedingungen gemäß den Regelungen des jeweiligen Anlagevertrages zustande. Der Vermittler leitet dabei die Willenserklärung des jeweiligen Anlegers an den Verkäufer weiter und stellt die Vertragsdokumente für den jeweiligen Anleger auf der Plattform bereit.
    3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt sodann in Folge treuhänderisch über den Zahlungsabwickler. Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.
    4. Der Anlagevertrag bedarf keiner Kündigung durch den jeweiligen Anleger beim Erreichen des Laufzeitendes. Nach Laufzeitende des Anlagevertrages erfolgt eine Auszahlung auf die unter dem Anlagevertrag erworbenen Zahlungsansprüche über den Zahlungsabwickler direkt an den jeweiligen Anleger.

III. Besondere Regelungen für geschlossene Publikums-AIF

Die Regelungen in diesem Abschnitt B. III (Besondere Regelungen für geschlossene Publikums-AIF) gelten in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen, die in Form von geschlossenen Publikums-AIF erfolgen.

  1. Investition in Form von geschlossenen Publikums-AIF
    1. Die Investitionen erfolgen entweder durch den Beitritt als unmittelbarer Kommanditist zur Fondsgesellschaft oder durch den Abschluss eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin (in Folge der „Treuhandvertrag“). Durch einen Beitritt als unmittelbarer Kommanditist der Fondsgesellschaft wird der Anleger unmittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages erwirbt der Anleger mittelbar einen Anteil an der Fondsgesellschaft und wird damit mittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft.
    2. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger besteht (unabhängig von der Frage einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung) in der Regel nicht, so dass dem Anleger lediglich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht. Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er gemäß den Regelungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des seinem Kapitalanteil entsprechenden Anteils am Vermögen der jeweiligen Fondsgesellschaft.
    3. Mit der Investition in die Finanzanlage übernimmt der Anleger das Risiko, dass der Anleger durch die Beteiligung verursachte Steuerzahlungen leisten muss, ohne dass aus der Beteiligung Rückflüsse an ihn erfolgen.
  2. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Es können der jeweiligen Fondsgesellschaft nur Anleger beitreten, die mögliche Beitrittsvoraussetzungen der jeweiligen Fondsgesellschaft erfüllen.
    2. Der Anleger hat das von der jeweiligen Fondsgesellschaft vorgegebene Mindestinvestitionsvolumen zu beachten.
    3. Bereits vor Abschluss des Zeichnungsvorgangs stellt der Vermittler dem Anleger alle Vertragsdokumente auf der Plattform bereit und übersendet diese während des Abschlusses des Zeichnungsvorgangs zusätzlich per E-Mail an die vom Anleger angegebene E-Mail-Adresse. Auf Verlangen des Anlegers stellt der Vermittler diesem die Vertragsdokumente zusätzlich kostenlos in Papierform zur Verfügung. Gibt der Anleger eine verbindliche Zeichnungserklärung ab, leitet der Vermittler die Willenserklärung des Anlegers – abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Fondsbeteiligung – an die jeweilige Fondsgesellschaft bzw. deren Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Treuhandkommanditistin weiter. Mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin in Abstimmung mit der jeweiligen Fondsgesellschaft kommt die Investition zu Stande.
    4. Die Zahlungsabwicklung erfolgt sodann in Folge treuhänderisch über den Zahlungsabwickler oder entsprechend der Vorgaben im Zeichnungsschein unmittelbar an die jeweilige Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin. Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.
    5. Die unmittelbare Beteiligung bzw. mittelbare Beteiligung über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft sowie der ggf. geschlossene Treuhandvertrag bedürfen keiner Kündigung durch den jeweiligen Anleger. Die Beteiligung und der ggf. geschlossene Treuhandvertrag enden spätestens mit Vollbeendigung der jeweiligen Fondsgesellschaft. Dem Anleger steht bei Beendigung der Fondsgesellschaft ein Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu.

C. Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal

Der Vermittler wird einzelne Finanzanlagen ausschließlich ausgewählten Anlegern über einen separaten, geschlossenen bzw. anderweitig geschützten Bereich der Plattform anbieten (in Folge „Club Deal“).

Die Regelungen in diesem Abschnitt C (Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal) gelten dazu in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen in Finanzanlagen in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bzw. Ansprüchen aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlagen) in Form eines solchen Club Deals.

  1. Einrichtung eines Geschützten Plattformbereichs
    1. Der Vermittler hat auf der Plattform getrennt von dem allgemein zugänglichen Bereich einen geschützten Bereich eingerichtet, der nur ausgewählten Anlegern zugänglich ist (in Folge „Geschützter Plattformbereich“).

      Die jeweils ausgewählten Anleger werden über ihre Zugangsmöglichkeiten separat informiert. Die ausgewählten Anleger werden über ihr Nutzerkonto sowie ggf. separat per E-Mail Zugang zu den individuell frei geschalteten Informationen erhalten. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte und/oder eine Zugänglichmachung des Geschützten Plattformbereichs für Dritte ist nicht zulässig. Der Anleger hat ein Abhandenkommen des Zugangscodes unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen.

    2. Die in dem Geschützten Plattformbereich eingestellten Finanzanlagen werden ausschließlich dort angeboten und ggf. an die ausgewählten Anleger zusätzlich per E-Mail versendet, jedoch nicht öffentlich angeboten; ein Erwerb außerhalb des Geschützten Plattformbereichs ist nicht möglich.
    3. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Nutzung der Plattform auch für die Nutzung des Geschützten Plattformbereichs entsprechend.
  2. Investitionen in Club Deals
    1. Die Investitionen im Rahmen eines Club Deals durch die entsprechend ausgewählten Anleger erfolgen abhängig von der betreffenden Art der als Club Deal angebotenen Finanzanlage entsprechend der jeweiligen Regelungen in Abschnitt B (Besondere Regelungen betreffend die jeweilig Art von Finanzanlagen). Abweichend von Abschnitt B.I.2.1 bzw. B.II.2.1 finden die dortigen Begrenzungen der Anlagehöhe jedoch keine Anwendung.
    2. Bei Investitionen in Club Deals kommen ggf. gesetzliche Erfordernisse zur Erstellung und Übermittlung eines Prospekts und/oder eines Kurzinformationsblattes (insb. VIB, PRIIP-KID, wAI) nicht zur Anwendung, so dass die Anleger ihre Investitionsentscheidungen weder auf ein Vermögensanlagenprospekt noch auf ein entsprechendes Kurzinformationsblatt stützen können. Die Anleger sind in diesen Fällen daher besonders gehalten, sich selbst über die Finanzanlagen und die damit verbundenen Risiken zu informieren und bei Bedarf steuerrechtliche, rechtliche sowie wirtschaftliche Beratung einzuholen.

 

Die vorherigen AGB können Sie hier herunterladen: AGB Stand August 2019 und AGB Stand März 2016.