Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zinsbaustein GmbH betreffend etwaige Vermittlungsleistungen der Zinsbaustein GmbH über die Plattform zinsbaustein.de

Präambel

Die Zinsbaustein GmbH, Linienstraße 144, 10115 Berlin, (in Folge „Vermittler“) verfügt über eine Erlaubnis als

  • Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates (in Folge „ECSP-VO“),
  • Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f der Gewerbeordnung (in Folge „GewO“) sowie
  • Darlehensvermittler gemäß § 34c GewO.

 

Der Vermittler ist zudem Betreiber der Plattform www.zinsbaustein.de (in Folge „Plattform“), auf der interessierte Nutzer (in Folge „Anleger“) in ausgesuchte Anlageprojekte mittels unterschiedlicher Anlageformen (in Folge „Finanzanlage(n)“) investieren können.

Darüber hinaus bietet der Vermittler den Anlegern auf der Plattform die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Kauf- oder Mietimmobilien und die Möglichkeit bei Interesse, mit dem jeweiligen Verkäufer oder Vermieter in Kontakt zu treten; ein Maklervertrag mit dem Vermittler kommt dabei nicht zustande.

Die Dienstleistungen des Vermittlers sowie die Möglichkeiten einer Investition über die Plattform (in Folge „Investitionen“) bestehen ausschließlich im Rahmen der angebotenen Anlagevermittlung. Der Vermittler ist im Laufe der Investitionsabwicklung niemals im Besitz von Anlegergeldern und bietet keine Anlageberatung im Sinne einer persönlichen Beratung oder Empfehlung gegenüber den Anlegern.

A. Allgemeine Regelungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) gelten für das vertragliche Verhältnis zwischen dem Vermittler und den Anlegern hinsichtlich der Nutzung der Plattform und der nachfolgend in Ziffer 2 definierten Leistungsgegenstände.
    2. Die AGB sind (in ihrer jeweils aktuellen Fassung) auch gesondert unter https://www.zinsbaustein.de/agb abrufbar und können heruntergeladen und gespeichert werden.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anleger erlangen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermittlers Geltung.
  2. Leistungsgegenstand
    1. Der Vermittler bietet Anlegern die Möglichkeit, sich auf der Plattform über Finanzanlagen zu informieren und in die jeweils angebotenen Finanzanlagen zu investieren (in Folge „Anlagevermittlung“). Der Vermittler führt im Rahmen der Anlagevermittlung lediglich die interessierten Anleger und die jeweiligen Emittenten (in Folge „Emittent(en)“) bzw. Produktanbieter (in Folge „Anbieter“) der Finanzanlagen zusammen; eine persönliche Anlageempfehlung und somit eine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) erfolgt dabei nicht.

      Die Bereitstellung von Informationen zu den jeweiligen Anlagemöglichkeiten erfolgt über die Plattform sowie ggfs. zusätzlich per E-Mail oder telefonisch.

      Der Vermittler nimmt keine Gelder von Anlegern entgegen und/oder leitet diese weiter. Der Vermittler ist im Laufe der Investitionsabwicklung niemals im Besitz von Anlegergeldern.

      Im Falle der Anlagevermittlung einer Finanzanlage über die Plattform erbringt der Vermittler seine Vermittlungsleistungen auf Basis und nach Maßgabe dieser AGB.
    2. Der Vermittler bietet Anlegern zudem die Möglichkeit, sich mittels der Plattform über Kauf- oder Mietimmobilien zu informieren sowie Verkäufer und/oder Vermieter von Immobilien bei Interesse zu kontaktieren. Im Falle der Kenntnisnahme von Kauf- oder Mietimmobilien sowie der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Verkäufern bzw. Vermietern beschränkt sich die Leistung des Vermittlers auf die unverbindliche Bereitstellung von Informationen des Verkäufers und einer Kontaktherstellung zum Verkäufer bzw. Vermieter (in Folge „Kontaktherstellung“). Zwischen dem Vermittler und dem Anleger kommt dabei kein gesonderter Maklervertrag zustande. Den Anleger treffen keine Provisionszahlungspflichten gegenüber dem Vermittler. Sofern der Vermittler in diesem Zusammenhang Provisionszahlungen erhält, erfolgen diese ausschließlich durch den jeweiligen Verkäufer bzw. Vermieter.
    3. Eine vollumfängliche Nutzung der Plattform und insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagevermittlung sowie der Kontaktherstellung setzt eine Registrierung bzw. mittelbare Registrierung des Anlegers und den Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß nachfolgender Ziffer 3 voraus.
    4. Der Vermittler ist über die vorstehend genannten Leistungen der Anlagevermittlung und der Kontaktherstellung hinaus nicht verpflichtet, getätigte Investitionen eines Anlegers zu beobachten. Der Vermittler hat insbesondere nicht die Pflicht, die laufende Geeignetheit und/oder Angemessenheit der Investitionen des Anlegers zu prüfen und dem Anleger kontinuierlich Investitionsvorschläge zu unterbreiten. Der Vermittler schuldet über die in diesen AGB genannten Pflichten hinaus keine Vermögensbetreuung, Vermögensverwaltung oder sonst eine Vermögensbeobachtung. Der Vermittler ist insoweit dem Anleger gegenüber auch nicht zu Meldungen und Warnhinweisen verpflichtet.
  3. Registrierung auf der Plattform
    1. Die eigenständige Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen gestattet. Die Registrierung von natürlichen Personen erfordert deren Volljährigkeit. Die Registrierung von Personengesellschaften und juristischen Personen hat durch deren vertretungsbefugte natürliche Personen unter Angabe des vollständigen Namens zu erfolgen. Unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die gemäß den Regelungen dieser Ziffer 3 registriert sind, sind zudem berechtigt, ein Investorenprofil für Dritte, ggf. auch für nicht geschäftsfähige oder für nicht unbeschränkt geschäftsfähige Personen, anzulegen und diese insofern mittelbar zu registrieren. Die mittelbare Registrierung nicht geschäftsfähiger oder nicht unbeschränkt geschäftsfähiger Personen hat dabei durch deren vertretungsbefugte natürliche Personen unter Angabe des vollständigen Namens sowie durch Übermittlung der durch den Schwarmfinanzierungsdienstleister angeforderten Unterlagen zu erfolgen.
    2. Die Registrierung erfolgt mittels Angabe des Namens bzw. der Firma, E-Mail-Adresse, ggfs. Telefonnummer (optional) des Anlegers und ggf. weiteren Angaben zu einer vertretungsberechtigten Person sowie dem Setzen eines persönlichen Passworts. Eine Registrierung mit einer lediglich temporär zur Verfügung stehenden E-Mail-Adresse, die nach einem zuvor festgelegten Zeitraum automatisch deaktiviert wird, (sog. Wegwerf-E-Mail-Adresse) ist nicht zulässig. Auch eine Mehrfachregistrierung auf der Plattform ist unzulässig.
    3. Die bei der Registrierung anzugebenden Daten bzw. Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Im Rahmen der Registrierung sind die zur geldwäscherechtlichen Identifizierung notwendigen Informationen und Nachweise darzulegen bzw. das durch den Vermittler angebotene Verfahren durchzuführen. Insbesondere in den Fällen, in denen der Vermittler Zweifel an der Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der übermittelten Daten hat oder eine geldwäscherechtliche Identifizierung nicht erfolgreich durchführen kann, kann die Registrierung und/oder eine spätere Investition eines Anlegers durch den Vermittler abgelehnt werden. Die Angabe von nicht wahrheitsgemäßen Angaben berechtigt den Vermittler zur außerordentlichen Kündigung.

      Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Vermittlers unter https://unternehmen.zinsbaustein.de/datenschutz (die Datenschutzhinweise stellen nur eine Information ohne vertraglichen Regelungsgehalt dar).
    4. Mit Abschluss der vollständigen Registrierung gemäß Ziffer 3.2 (der Abschluss der Registrierung erfolgt in der Regel durch Betätigung eines Buttons „Kostenlos Registrieren“ durch den Anleger), in dessen Rahmen der Anleger auch diese AGB akzeptiert, entsteht zwischen Anleger und Vermittler ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der vom Vermittler bereit gestellten Leistungen auf der Plattform nach Maßgabe dieser AGB (in Folge „Nutzungsvertrag“). Der Nutzungsvertrag begründet kein Recht des Anlegers auf Investitionen im Rahmen einer Anlagevermittlung bzw. auf Grund einer Kontaktherstellung. Auch begründet der Nutzungsvertrag keinen Anspruch des Anlegers, dass auf der Plattform stets oder konkrete Finanzanlagen angeboten und/oder Immobilien dargestellt werden.

      Der Anleger hat keinen Rechtsanspruch auf einen Nutzungsvertrag.
    5. Der Vermittler sperrt den Account bzw. den Plattformzugang eines Anlegers auf Veranlassung des Anlegers, insbesondere im Fall einer Sperranzeige.

      Der Vermittler ist darüber hinaus berechtigt, den Account bzw. den Plattformzugang eines Anlegers vorübergehend zu sperren, wenn

      • ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gegeben ist (Ziffer 10.3);

      • eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung der Plattform stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Accounts auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem Account bzw. der Plattform an unberechtigte Dritte;

      • ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer in betrügerische und/oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen des Vermittlers erforderlich erscheint; und/oder

      • falsche Angaben im Rahmen der Registrierung gemacht wurden bzw. der Vermittler einen hinreichenden Verdacht hat, dass dies der Fall ist.

      Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist die Sperrung auch ohne vorherige Information des Anlegers möglich. Der Vermittler wird den Anleger über eine Aufhebung der Sperre des Accounts bzw. des Plattformzugangs des Anlegers in geeigneter Form informieren.
    6. Der Anleger kann jederzeit die Löschung seiner Registrierung veranlassen. Mit der Löschung endet auch der Nutzungsvertrag zwischen Vermittler und Anleger.
    7. Der Anleger ist für die Aktualität seiner Daten sowie die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Der Anleger darf seine Zugangsdaten nicht mit Dritten teilen. Der Anleger ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen vorzunehmen, um den unberechtigten Zugriff Dritter auf seinen Plattformzugang zu verhindern. Insbesondere hat der Anleger das Passwort zu seinem Benutzerkonto geheim zu halten, darf es nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen. Besteht der Verdacht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte erlangt und/oder missbraucht werden oder wurden, hat der Anleger dies dem Vermittler unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.
    8. Der Anleger hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die von ihm auf der Plattform eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder anderweitig an den Vermittler übersandten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrenentsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Dies bezieht sich auch auf alle Daten und Informationen, die der Vermittler dem Anleger elektronisch übersendet.
    9. Der Vermittler ist berechtigt und ggf. auch gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche sowie auch die sonstige elektronische Kommunikation mit dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Die Aufzeichnung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und/oder zu Nachweiszwecken. Die Aufzeichnungen können von Mitarbeitern des Vermittlers abgehört bzw. eingesehen werden. Der Vermittler ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können für Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie zu Beweiszwecken verwendet werden. Der Anleger willigt ausdrücklich in die Gesprächsaufzeichnung ein.
    10. Der Anleger verpflichtet sich, im Rahmen etwaiger über die Plattform zugänglicher Kommunikationskanäle (z.B. Nachrichten, Foren, Chats – soweit angeboten) andere Personen bzw. Plattformnutzer nicht zu belästigen, zu beleidigen, zu diskriminieren oder (in sonstiger Weise) sittenwidrige, strafbare, pornographische, anstößige und/oder rechtswidrige Inhalte zu teilen bzw. zu verbreiten.

      Der Anleger verpflichtet sich, in Bezug auf die Plattform nur die seitens des Vermittlers für die bestimmungsgemäße Nutzung bereit gestellten Zugangs- und Zugriffskanäle zu verwenden und etwaige Sicherungen und Schutzmechanismen der Plattform nicht zu unterlaufen und/oder zu stören. Der Anleger verpflichtet sich ferner, es zu unterlassen, die Plattform mit der Folge zu attackieren, dass die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigt ist oder werden kann (etwa durch Denial-of-Service-Attacken oder vergleichbare Angriffe). Der Anleger verpflichtet sich, keine Webcrawler, Robots, Site Search/Retrieval-Anwendungen oder andere automatisierte Mittel oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um auf die Plattform unberechtigt zuzugreifen oder um Inhalte der Plattform abzurufen oder auszuwerten.

      Der Anleger darf die Plattform nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und nach Maßgabe der vertraglichen Abreden nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist untersagt und der Anleger verpflichtet sich, solche Nutzungen zu unterlassen.

      Soweit und in dem Umfang der Vermittler von Dritten in Anspruch genommen wird und diese Inanspruchnahme aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Anlegers aus dieser Ziffer 3.10 und/oder sonstigen Verpflichtungen des Nutzers unter dem Nutzungsvertrag resultiert, verpflichtet sich der Nutzer, den Vermittler von allen Ansprüchen Dritter (einschl. anderer Nutzer der Plattform) freizustellen.
  4. Nutzung der Plattform und Anlagevermittlung
    1. Die auf der Plattform jeweils dargestellten Anlageprojekte gewähren den Anlegern die Möglichkeit, in eines dieser Anlageprojekte innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes mittels der im Einzelnen angebotenen Finanzanlage zu investieren. Hierfür stellt der Vermittler entsprechende Informationen des Emittenten bzw. des Anbieters im Hinblick auf die entsprechende Finanzanlage zur Einsicht für die Anleger zur Verfügung.
    2. Der Vermittler übernimmt keine Verantwortung für die Bonität des Emittenten und/oder des Anbieters sowie für die Wirtschaftlichkeit der vorgestellten Anlageprojekte und Finanzanlagen.
    3. Der Vermittler übernimmt außer im Rahmen eventueller gesetzlicher Verpflichtungen keine Verantwortung für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Dies bleibt zur Gänze in der Verantwortung des Emittenten bzw. des Anbieters. Der Vermittler prüft die an ihn übergebenen Informationen auf sachliche Vollständigkeit, Plausibilität und Schlüssigkeit, bevor diese für die Anleger bereitgestellt werden. Die bereitgestellten Informationen dienen insofern nur der allgemeinen Information für Selbstentscheider und können und sollen eine individuelle Beratung – soweit gewünscht – durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen; die Informationen selbst stellen insbesondere keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar. Eine Prüfung der Geeignetheit einer Investition in die Anlageprojekte obliegt – unabhängig von einer eventuell erfolgenden gesetzlich vorgeschriebenen Geeignetheitsprüfung (auch) durch den Vermittler – den Anlegern selbst.

      Der Anleger hat jederzeit die Möglichkeit, den Vermittler hinsichtlich weiterer Informationen zu dem Projekt zu kontaktieren; eine Beratung, inwiefern eine Investition für den Anleger geeignet ist, erfolgt dabei nicht.
    4. Soweit der Vermittler den Anlegern die Möglichkeit bietet, Projekte und Investitionsmöglichkeiten zu filtern, erfolgt eine Filterung ausschließlich auf Basis rein objektiver Produktmerkmale wie dem Wirtschaftssektor, dem Zinssatz oder Risikoindikatoren. Mit der Filterung geht ausdrücklich weder eine konkrete Prüfung einer Geeignetheit für einen Anleger einher, noch bietet die Filtermöglichkeit einem Anleger eine konkret Entscheidungshilfe. Der Anleger hat jedes Angebot selbst zu überprüfen und trifft selbst eine ausdrückliche Investitionsentscheidung.
    5. Der Vermittler weist darauf hin, dass er – über eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Pflicht hinaus – zu keinem Zeitpunkt prüft, ob die vom Anleger geplante oder getätigte Investition dessen Anlagezielen, Risikobereitschaft sowie finanziellen Verhältnissen entspricht und für diesen geeignet erscheint. Der Vermittler gibt in diesem Zusammenhang niemals Empfehlungen ab. Die Entscheidung, ob und in welches Anlageprojekt der Anleger investiert, verbleibt zur Gänze beim Anleger. Die Dienstleistung des Vermittlers besteht ausschließlich darin, über die Plattform Informationen zu den Anlageprojekten sowie die jeweiligen Finanzanlagen technisch für den Anleger bereitzustellen und bei der Abwicklung der Investitionen zu unterstützen, indem die Willenserklärung des Anlegers an den jeweiligen Emittenten bzw. Anbieter als Bote übermittelt wird und der Vertragsabschluss als reine Anlagevermittlung über die Plattform erfolgt. Über die Plattform erfolgt zu keinem Zeitpunkt Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Der Vermittler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Anleger, der in ein Anlageprojekt über die Plattform investieren möchte, zuvor steuerrechtliche, rechtliche sowie wirtschaftliche Beratung einholen sollte.
    6. Bezüglich der Vermittlung der unterschiedlichen Arten von Finanzanlagen gelten ergänzend die in dem Abschnitt B (Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen) dieser AGB dargestellten besonderen Bedingungen.

      Soweit eine Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen eines sog. Club Deals erfolgt, gelten die in dem Abschnitt C (Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal) dargestellten Bedingungen ergänzend.
  5. Tätigung einer Investition
    1. Für den Fall, dass sich der Anleger dafür entscheidet, eine rechtlich verbindliche Investition über die Plattform zu tätigen, wählt der Anleger den Betrag aus, der investiert werden soll. Abhängig von der jeweiligen Art und/oder den jeweiligen Bedingungen der Finanzanlage kann ein Mindest- bzw. Maximalinvestitionsbetrag bestehen bzw. die Höhe des zulässigen Investitionsbetrages von weiteren Voraussetzungen abhängen.
    2. Die Tätigung der Investition erfolgt durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ bzw. „Jetzt zahlungspflichtig investieren/Vertrag verbindlich abschließen“. Die sich im Zusammenhang mit der Investition ergebenden Rechtsverhältnisse mit dem jeweiligen Emittenten sowie ggf. mit dem jeweiligen Anbieter bestimmen sich ausschließlich nach den anwendbaren Regelungen der jeweiligen Finanzanlage selbst. Vor dem Tätigen der Investition kann der Anleger die Vertragsdokumente in Bezug auf die jeweilige Finanzanlage auf der jeweiligen Projektdetailseite der Plattform einsehen, herunterladen und speichern. Zudem werden dem Anleger die jeweiligen Vertragsdokumente per E-Mail vom Vermittler zur Verfügung gestellt.
    3. Es gelten ergänzend die in dem Abschnitt B (Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen) dieser AGB dargestellten besonderen Bedingungen.

      Soweit eine Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen eines sog. Club Deals erfolgt, gelten die in dem Abschnitt C (Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal) dargestellten Bedingungen vorrangig.
  6. Risikohinweis
    1. Bei jeder Art der angebotenen Finanzanlagen besteht für den Anleger das Risiko eines Totalverlustes des Investitionsbetrages einschließlich eines etwaig gezahlten Ausgabeaufschlages sowie eines Verlustes aller im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Beendigung der Finanzanlage gezahlten Kosten (Totalverlustrisiko). Falls der Anleger seine Investition fremdfinanziert, erhöht sich dieses Risiko um die aus der Finanzierung entstandenen bzw. entstehenden Zinsen und Kosten sowie das Risiko, den Darlehensbetrag der Fremdfinanzierung aus seinem übrigen Vermögen zurückzahlen zu müssen, wenn der Anleger keine Erlöse aus der Finanzanlage erlangt und die Finanzanlage auch nicht anderweitig verwerten kann und der Anleger so sein investiertes Kapital nicht zurück erhält.

      Damit besteht das maximale Risiko der Privatinsolvenz des Anlegers bzw. der Insolvenz des anlegenden Unternehmens.
  7. Verfügbarkeit der Plattform/Systemausfall
    1. Der Vermittler ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Vermittler übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung und/oder Vertragspflicht. Die Nutzung der Plattform kann zeitweilig eingeschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und/oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Der Vermittler berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Anlegers (wie z.B. durch Vorabinformationen).

      Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform, das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen oder andere Funktionen der Plattform behindert, werden die Anleger in jeweils geeigneter und angemessener Form informiert.
  8. Vergütung, Verzicht auf Herausgabe von Zuwendungen
    1. Für die durch den Vermittler erbrachten Vertragsleistungen muss der Anleger an den Vermittler keine Vergütung entrichten.
    2. Der Vermittler erhält von den Emittenten im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen und in Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften (insb. Art. 3 ECSP-VO und § 17 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (in Folge „FinVermV“)) Zahlungen, sogenannte Provisionen.

      Die Existenz, die Art und der Umfang dieser Provisionen werden dem Anleger jeweils rechtzeitig vor Erbringung einer Vertragsleistung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.
    3. Die vorstehend genannten Provisionen bzw. Zuwendungen stehen alleine und ausschließlich dem Vermittler zu.

      Der Anleger verzichtet hiermit darauf, hinsichtlich der vorstehend genannten Provisionen bzw. Zuwendungen bestehende oder zukünftige Herausgabeansprüche geltend zu machen und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von dem Vermittler vereinnahmten Vergütungen abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 667, 675 BGB, § 384 HGB) bei dem Vermittler verbleiben.
  9. Haftung des Vermittlers
    1. Für Mängel oder Fehler an der Plattform haftet der Vermittler nur, wenn dieser den Mangel oder Fehler arglistig verschwiegen hat.
    2. Im Übrigen haftet der Vermittler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
    3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler zudem auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf). Der Vermittler haftet hierbei nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. Die Haftung ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    4. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers und sonstige Dritte, deren sich der Vermittler zur Vertragserfüllung bedient.
    5. Für Störungen, die nicht im Einflussbereich des Vermittlers liegen (z.B. Leitungsüberlastung, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, etc.), haftet der Vermittler nicht.
    6. Der Vermittler haftet zudem nicht für die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge zur Investition in die Finanzanlagen, den Ausfall der Investition zur Gänze oder hinsichtlich eines Teilbetrages sowie für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Emittenten, Anbieters, Treuhänders, Zahlungsdienstleisters oder eines weiteren involvierten Dritten. Auch für ein etwaiges strafrechtliches Verhalten von Geschäftspartnern des Vermittlers, wie insbesondere des Emittenten, des Anbieters, Treuhänders bzw. Zahlungsdienstleisters, haftet der Vermittler nicht.
    7. Der Vermittler haftet weiter nicht für die ihm von dem Emittenten oder dem Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben bezugnehmend auf das jeweilige Anlageprojekt und die jeweilige Finanzanlage, die auf der Plattform für die Anleger durch den Vermittler bereitgestellt werden.
  10. Laufzeit, Kündigung des Nutzungsvertrages
    1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist in Textform (z.B. per E-Mail) beendet werden. Der Anleger kann hierfür eine E-Mail an service@zinsbaustein.de senden. Die von Anlegern mit Emittenten oder Anbietern abgeschlossenen Verträge bleiben unabhängig von der Beendigung des Nutzungsvertrags aufrecht.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

      Der Vermittler ist insbesondere berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn

      • der Anleger falsche Angaben im Rahmen seiner Registrierung gemacht hat;

      • der Anleger in betrügerische und/oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen des Vermittlers erforderlich erscheint; und/oder

      • eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung der Plattform stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Accounts bzw. des Plattformzugangs auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zu dem Account oder der Plattform an unberechtigte Dritte.

      Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Vermittler berechtigt, den Account bzw. den Plattformzugang des Anlegers dauerhaft zu sperren bzw. zu löschen.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. Zwingende Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
    2. Dieser Vertrag unterliegt und ist auszulegen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss (i) der Regeln des Internationalen Privatrechts, und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
    3. Die Vertragssprache dieses Vertrages ist Deutsch.
    4. Die Parteien vereinbaren, dass mit jedem Verweis in diesem Vertrag auf Schriftlichkeit die Textform (z.B. E-Mail) gemäß § 126b BGB gemeint ist. Die gesamte Kommunikation zwischen den Parteien kann in elektronischer Form erfolgen.
    5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformvereinbarung.
    6. Sind Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Bestandteil der AGB geworden oder unwirksam, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Zur Klarstellung: Das gleiche gilt, soweit sich in den AGB eine Lücke herausstellen sollte oder in Bezug auf nichtige Klauseln der AGB. In Bezug auf nichtige oder unwirksame Bestimmungen der AGB bzw. zur Ausfüllung von Lücken verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die jeweilige Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder lückenhaft ist.
    7. Der Vermittler ist verpflichtet, an den folgenden Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

      Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung, Zahlungsdiensten, der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld sowie Zahlungskonten (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anzurufen.

      Näheres regelt die Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (FinSV), die auf www.bundesbank.de abrufbar ist. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesbank lauten: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main; schlichtung@bundesbank.de.

      Daneben besteht die Möglichkeit, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Näheres zum Verfahren findet sich auf www.bafin.de. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin lauten: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 4, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; schlichtungsstelle@bafin.de.

      Schließlich hat die EU-Kommission ein Internetportal zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet. Dieses ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

B. Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen

Die nachfolgenden Regelungen gelten jeweils für die betreffende Art von Finanzanlagen:

I. Besondere Regelungen für Investitionen in Kredite im Sinne der ECSP-VO

Die Regelungen in diesem Abschnitt B. I (Besondere Regelungen für Investitionen in Kredite im Sinne der ECSP-VO) gelten in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen in Kredite im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. b) ECSP-VO.

Der Vermittler wird bei der Vermittlung dieser Kredite als Schwarmfinanzierungsdienstleister im Rahmen seiner Erlaubnis gemäß Artikel 12 der ECSP-VO tätig.

  1. Investition in Form von Krediten
    1. Die Investition eines Anlegers erfolgt durch den Abschluss eines Teilkredit- und Treuhandvertrages mit dem Projektträger im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. h) ECSP-VO als Kreditnehmer (in Folge „Projektträger“), dem Vermittler und einem Treuhänder.

      Der Teilkredit- und Treuhandvertrag ist Teil einer Gesamtfinanzierung des Projektträgers, die durch den Abschluss einzelner Teilkredit- und Treuhandverträge im Rahmen einer sogenannten Schwarmfinanzierung erfolgt. Die einzelnen (Teil-)Kredite sind bis auf die Höhe des jeweiligen Kreditbetrages inhaltsgleich ausgestaltet.
    2. Mit der Investition in die Finanzanlage übernimmt der Anleger das Risiko, dass der Projektträger als Kreditnehmer seinen Zahlungspflichten aus dem Teilkredit- und Treuhandvertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Anleger trägt dabei das Risiko einer etwaigen Insolvenz oder anderweitigen Zahlungsunfähigkeit des Projektträgers, die zu einem teilweisen oder auch vollständigen Ausfall der Ansprüche aus dem Teilkredit- und Treuhandvertrag führen können.
    3. Die Kredite sind nicht durch ein Einlagensystem gemäß der Richtlinie 2014/49/EU oder Anlegerentschädigungssysteme gemäß der Richtlinie 97/9/EG geschützt.
  2. Freischaltung für die Investition
    1. Um sich an der Schwarmfinanzierung in der Form von Krediten beteiligen zu können, muss der Anleger bei der Plattform gemäß den Regelungen in Ziffer 3 der Allgemeinen Regelungen dieser AGB registriert sein und einen entsprechenden Nutzungsvertrag abgeschlossenen haben, sowie nach Maßgabe der Anforderungen des Vermittlers freigeschaltet sein.
    2. Für die Freischaltung eines Anlegers für ein konkretes Schwarmfinanzierungsangebot ist zunächst eine Kategorisierung des Anlegers als sog. kundiger Anleger im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. j) ECSP-VO bzw. als sog. nicht kundiger Anleger im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. k) ECSP-VO erforderlich.
    3. Soweit es sich bei dem Anleger nach der entsprechenden Kategorisierung durch den Vermittler um einen nicht kundigen Anleger im Sinne der ECSP-VO handelt, muss der Vermittler prüfen und bewerten, ob bzw. welche angebotenen Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für den Anleger geeignet sind, bevor der Vermittler dem Anleger einen uneingeschränkten Zugang zu den angebotenen Finanzanlagen auf der Plattform geben darf.

      Im Zusammenhang mit dieser Prüfung wird der Vermittler von dem Anleger Informationen über seine Erfahrungen, Anlageziele, finanzielle Situation und das grundlegende Verständnis hinsichtlich der Risiken abfragen, die mit Anlagen im Allgemeinen und mit den auf der Plattform angebotenen Finanzanlagen im Besonderen verbunden sind.

      Der Vermittler überprüft diese Bewertung mindestens alle zwei Jahre nachdem die erste Bewertung gemäß dieser Ziffer durchgeführt wurde.
    4. Soweit der Anleger die durch den Vermittler abgefragten, erforderlichen Informationen nicht bereitstellt oder der Vermittler auf der Grundlage der erhaltenen Informationen zu der Auffassung gelangt, dass der nicht kundige Anleger nicht über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrung verfügt, so wird der Vermittler den Anleger davon in Kenntnis setzen, dass die auf der Plattform angebotenen Investitionsmöglichkeiten für den Anleger ungeeignet sein könnten. Der Vermittler übermittelt dem Anleger eine entsprechende Risikowarnung. In dieser Risikowarnung wird eindeutig auf das Risiko eines Verlusts des gesamten angelegten Geldes hingewiesen.

      Der Anleger muss ausdrücklich bestätigen, dass er die übermittelte Warnung erhalten und verstanden hat.

      Soweit der Anleger den Erhalt der Warnung und deren Verständnis nicht bestätigt, wird er von dem Vermittler nicht für eine mögliche Investition freigeschaltet.

      Der Vermittler haftet nicht für mögliche Schäden, die aus einer fehlenden oder verzögerten Freischaltung des Anlegers erfolgen, die auf einer fehlenden oder verspäteten Rückmeldung des Anlegers beruhen.
    5. Für die Zwecke der Bewertung nach Ziffer 2.3 wird zudem die Fähigkeit des Anlegers, der als nicht kundiger Anleger im Sinne der ECSP-VO qualifiziert, über ein bereitgestelltes Online-Berechnungsinstrument simuliert, einen als 10 % seines Reinvermögens berechneten Verlust zu tragen.

      Das Online-Berechnungsinstrument ist so eingerichtet, dass der Vermittler nicht in der Lage ist, auf die von den Anlegern eingegebenen Informationen zuzugreifen, diese aufzuzeichnen und/oder das Ergebnis der Simulation zu verändern oder zu beeinflussen.

      Der Anleger erhält das Ergebnis der Simulation als direkte Rückmeldung in dem Online-Berechnungsinstrument.

      Der Anleger muss ausdrücklich bestätigen, dass er das Ergebnis der Simulation erhalten hat.

      Der Vermittler erhält das Ergebnis der Simulation nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Anleger. In dem Online-Berechnungsinstrument ist bereits eine Funktion integriert, über die der Anleger das Ergebnis der Simulation an den Vermittler übermitteln kann. Der Vermittler fordert den Anleger ausdrücklich auf, ihm das Ergebnis der Simulation zu übermitteln.

      Der Vermittler überprüft diese Simulation mindestens jedes Jahr nachdem die erste Simulation durchgeführt wurde.

      Soweit der Anleger den Erhalt der Ergebnisse der Simulation nicht bestätigt, wird er von dem Vermittler nicht für eine mögliche Investition freigeschaltet.

      Soweit der Anleger die für die Durchführung der Simulation erforderlichen Angaben nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang bereitstellt, so dass die Simulation nicht durchgeführt werden kann, wird der Vermittler den Anleger darüber informieren. Der Anleger wird in diesem Fall nicht für eine Investitionsmöglichkeit freigeschaltet.

      Der Vermittler haftet nicht für mögliche Schäden, die aus einer fehlenden oder verzögerten Freischaltung des Anlegers erfolgen, die auf einer fehlenden oder verspäteten Rückmeldung des Anlegers über den Erhalt des Ergebnisses der Simulation beruhen.
    6. Vor jeder Investition des Anlegers, der als nicht kundiger Anleger im Sinne der ECSP-VO qualifiziert, die einen Betrag in Höhe von EUR 1.000 oder 5 % des im Rahmen der Simulation berechneten Reinvermögens des Anlegers – je nachdem, welcher Betrag höher ist – übersteigt, wird der Vermittler den Anleger entsprechend warnen.

      Der Anleger muss dem Vermittler nach Erhalt der Warnung eine ausdrückliche Zustimmung zur gewünschten Investition erteilen.

      Zudem muss der Anleger gegenüber dem Vermittler nachweisen, dass er die Finanzanlage und deren Risiken versteht. Ein Nachweis kann durch die erfolgreiche Bewertung gemäß Ziffer 2.3 erfolgen; sofern keine oder keine positive Bewertung nach Ziffer 2.3 vorliegt, muss der Nachweis auf andere Weise erbracht werden.

      Der Vermittler haftet nicht für mögliche Schäden, die auf einer fehlenden oder verzögerten ausdrücklichen Zustimmung des Anlegers und/oder auf einem fehlenden oder verzögerten Nachweis im Sinne dieser Ziffer beruhen.
  3. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Der Projektträger gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform gemeinsam mit dem Vermittler und einem Treuhänder ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Teilkredit- und Treuhandvertrages an interessierte Anleger ab. Dieses Angebot endet mit dem Fundingende (wie in dem jeweiligen Teilkredit- und Treuhandvertrag definiert). Der Anleger muss gemäß Ziffer 3 (Allgemeine Regelungen) dieser AGB bei der Plattform registriert und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen durch den Vermittler freigeschaltet sein.
    2. Der Anleger nimmt das Vertragsangebot durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren/Vertrag verbindlich abschließen“ in rechtlich bindender Form an (in Folge „Annahmeerklärung“). Der Vermittler leitet im Rahmen der Vermittlung der Schwarmfinanzierung die Annahmeerklärung des Anlegers als Bote an den Projektträger und den Treuhänder weiter. Mit dem Zugang der Annahmeerklärung bei den anderen Vertragsparteien kommt der Teilkredit- und Treuhandvertrag zustande.
    3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt treuhänderisch über ein lizenziertes Zahlungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer entsprechenden europäischen Aufsichtsbehörde (in Folge „Zahlungsdienstleister“). Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.

II. Besondere Regelungen für Investitionen in geschlossene Publikums-AIF

Die Regelungen in diesem Abschnitt B. II (Besondere Regelungen für geschlossene Publikums-AIF) gelten in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen, die in Form von geschlossenen Publikums-AIF erfolgen. Der Vermittler wird hierbei als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO tätig.

  1. Investition in Form von geschlossenen Publikums-AIF
    1. Die Investitionen erfolgen entweder durch den Beitritt als unmittelbarer Kommanditist zur Fondsgesellschaft oder durch den Abschluss eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin (in Folge der „Treuhandvertrag“). Durch einen Beitritt als unmittelbarer Kommanditist der Fondsgesellschaft wird der Anleger unmittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages erwirbt der Anleger mittelbar einen Anteil an der Fondsgesellschaft und wird damit mittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft.
    2. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger besteht (unabhängig von der Frage einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung) in der Regel nicht, so dass dem Anleger lediglich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht. Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er gemäß den Regelungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des seinem Kapitalanteil entsprechenden Anteils am Vermögen der jeweiligen Fondsgesellschaft.
    3. Mit der Investition in die Finanzanlage übernimmt der Anleger das Risiko, dass der Anleger durch die Beteiligung verursachte Steuerzahlungen leisten muss, ohne dass aus der Beteiligung Rückflüsse an ihn erfolgen.
  2. Besonderheiten im Rahmen der Anlagevermittlung
    1. Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung wird der Vermittler vom Anleger Informationen über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einholen. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Vermittler eine sog. Angemessenheitsprüfung durchführen.

      Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente angemessen beurteilen zu können.
    2. Sofern das gewünschte Finanzinstrument für den Kunden nicht angemessen ist, wird der Vermittler den Anleger darauf hinweisen. Macht der Anleger keine oder nur unzureichende Angaben zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen, wird der Vermittler den Anleger darüber informieren, dass eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich ist.
  3. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Es können der jeweiligen Fondsgesellschaft nur Anleger beitreten, die mögliche Beitrittsvoraussetzungen der jeweiligen Fondsgesellschaft erfüllen.
    2. Der Anleger hat das von der jeweiligen Fondsgesellschaft vorgegebene Mindestinvestitionsvolumen zu beachten.
    3. Bereits vor Abschluss des Zeichnungsvorgangs stellt der Vermittler dem Anleger alle Vertragsdokumente auf der Plattform bereit und übersendet diese während des Abschlusses des Zeichnungsvorgangs zusätzlich per E-Mail an die vom Anleger angegebene E-Mail-Adresse. Auf Verlangen des Anlegers stellt der Vermittler diesem die Vertragsdokumente zusätzlich kostenlos in Papierform zur Verfügung. Gibt der Anleger eine verbindliche Zeichnungserklärung ab, leitet der Vermittler die Willenserklärung des Anlegers – abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Fondsbeteiligung – als Bote an die jeweilige Fondsgesellschaft bzw. deren Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Treuhandkommanditistin weiter. Mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin in Abstimmung mit der jeweiligen Fondsgesellschaft kommt die Investition zu Stande.
    4. Die Zahlungsabwicklung erfolgt treuhänderisch über den Zahlungsdienstleister oder entsprechend der Vorgaben im Zeichnungsschein unmittelbar an die jeweilige Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin. Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.
    5. Die unmittelbare Beteiligung bzw. mittelbare Beteiligung über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft sowie der ggf. geschlossene Treuhandvertrag bedürfen keiner Kündigung durch den jeweiligen Anleger. Die Beteiligung und der ggf. geschlossene Treuhandvertrag enden spätestens mit Vollbeendigung der jeweiligen Fondsgesellschaft. Dem Anleger steht bei Beendigung der Fondsgesellschaft ein Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu.

C. Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal

Der Vermittler wird einzelne Finanzanlagen ausschließlich ausgewählten Anlegern über einen separaten, geschlossenen bzw. anderweitig geschützten Bereich der Plattform anbieten (in Folge „Club Deal“).

Die in dem geschützten Plattformbereich eingestellten Finanzanlagen werden ausschließlich dort angeboten und ggf. an die ausgewählten Anleger zusätzlich per E-Mail versendet, jedoch nicht öffentlich angeboten; ein Erwerb außerhalb des geschützten Plattformbereichs ist nicht möglich.

Der Vermittler wird im Rahmen dessen als Finanzanlagevermittler i.S.d § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO tätig.

Die Regelungen in diesem Abschnitt C (Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als Club Deal) gelten dazu in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) bei Investitionen in Finanzanlagen in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bzw. Ansprüchen aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlagen) in Form eines solchen Club Deals.

I. Einrichtung eines Geschützten Plattformbereichs

Der Vermittler hat auf der Plattform getrennt von dem allgemein zugänglichen Bereich einen geschützten Bereich eingerichtet, der nur ausgewählten Anlegern zugänglich ist (in Folge „Geschützter Plattformbereich“).

II. Zugangsmöglichkeit

Die jeweils ausgewählten Anleger werden über ihre Zugangsmöglichkeiten separat informiert. Die ausgewählten Anleger werden über ihr Nutzerkonto sowie ggf. separat per E-Mail Zugang zu den individuell frei geschalteten Informationen erhalten. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte und/oder eine Zugänglichmachung des Geschützten Plattformbereichs für Dritte ist nicht zulässig.

Der Anleger hat ein Abhandenkommen des Zugangscodes unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen.

Im Übrigen gelten die Regelungen zur Nutzung der Plattform auch für die Nutzung des Geschützten Plattformbereichs entsprechend.

III. Risikohinweis

Bei Investitionen in Club Deals kommen ggf. gesetzliche Erfordernisse zur Erstellung und Übermittlung eines Prospekts und/oder eines Kurzinformationsblattes (insb. VIB, PRIIP-KID, wAI) nicht zur Anwendung, so dass die Anleger ihre Investitionsentscheidungen weder auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt noch auf ein entsprechendes Kurzinformationsblatt stützen können. Die Anleger sind in diesen Fällen daher besonders gehalten, sich selbst über die Finanzanlagen und die damit verbundenen Risiken zu informieren und bei Bedarf steuerrechtliche, rechtliche sowie wirtschaftliche Beratung einzuholen.

IV. Besonderheiten im Rahmen der Anlagevermittlung

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung wird der Vermittler vom Anleger Informationen über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einholen. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Vermittler eine sog. Angemessenheitsprüfung durchführen.

Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente angemessen beurteilen zu können.

Sofern das gewünschte Finanzinstrument für den Kunden nicht angemessen ist, wird der Vermittler den Anleger darauf hinweisen. Macht der Anleger keine oder nur unzureichende Angaben zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen, wird der Vermittler den Anleger darüber informieren, dass eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich ist.

V. Investitionen in Club Deals in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Die Investitionen im Rahmen eines Club Deals in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt durch die entsprechend ausgewählten Anleger erfolgen in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) entsprechend den nachfolgenden Regelungen.

  1. Investition
    1. Die Investitionen erfolgen dadurch, dass der jeweilige Anleger dem Emittent der jeweiligen Finanzanlage als Darlehensnehmer ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre mit bestimmter Laufzeit und festgesetztem Zinssatz gewährt.
  2. Risikohinweis
    1. Risikohinweis: Bei qualifiziert nachrangig ausgestalteten Darlehen trägt der Darlehensgeber ein Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers und das über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Nachrangdarlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Zinszahlung und Tilgung – können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt des Zahlungsverlangens zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies zu werden droht. Die Ansprüche des Darlehensgebers wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Darlehensnehmers nicht behoben wird. Dies kann dazu führen, dass diese Ansprüche bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind.

      Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers dessen bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens des Darlehensnehmers ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung). Diese gesetzlichen Vorschriften können sich mit Wirkung für die Zukunft verändern. Damit würden sich auch die Voraussetzungen verändern, unter denen die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre eingreift.

      Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller anderen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück. Die Nachrangforderungen werden also erst nach diesen anderen Forderungen bedient, falls dann noch verteilungsfähiges Vermögen vorhanden sein sollte. Das Nachrangkapital dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand.

      Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.

      Aufgrund dieser eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion des Nachrangkapitals trifft den Darlehensgeber ein unternehmerisches Verlustrisiko. Der Darlehensgeber erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Er hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung dieses unternehmerischen Risikos einzuwirken, insbesondere verlustbringende Geschäftstätigkeiten des Darlehensnehmers zu beenden, bevor das eingebrachte Kapital verbraucht ist. Mit dieser vertraglichen Gestaltung werden aus Sicht des Darlehensgebers die Nachteile des Fremdkapitals (insbesondere keine Gewinn- und Vermögensbeteiligung des Darlehensgebers, kein Einfluss auf die Unternehmensführung des Darlehensnehmers und keine sonstigen Mitwirkungs- und Informationsrechte des Darlehensgebers) mit den Nachteilen des Eigenkapitals (Beteiligung des Darlehensgebers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht des Darlehensnehmers bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) verbunden. Für den Darlehensgeber bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.
  3. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Mit Tätigen der Investition (durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“) kommt zwischen dem Anleger und dem jeweiligen Emittenten als Darlehensnehmer ein Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt unter den (ggf. auch auflösenden) Bedingungen gemäß den Regelungen des jeweiligen Nachrangdarlehensvertrags zustande. Der Vermittler leitet dabei die Willenserklärung des jeweiligen Anlegers als Bote an den Emittenten weiter und stellt die Vertragsdokumente für den jeweiligen Anleger auf der Plattform bereit.
    2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt treuhänderisch über den Zahlungsdienstleister. Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.

VI. Investitionen in Club Deals in Form von Ansprüchen aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlage)

Die Investitionen im Rahmen eines Club Deals in Forderungen aus einem begebenen Bankdarlehen (in Form einer sonstigen Vermögensanlage) durch die entsprechend ausgewählten Anleger erfolgen in Ergänzung zum Abschnitt A (Allgemeine Regelungen) entsprechend den nachfolgenden Regelungen.

  1. Investition
    1. Die Investitionen erfolgen durch den Abschluss eines Anlagevertrages (in Folge der „Anlagevertrag“) zum Erwerb einer Teilforderung an einem durch eine Partnerbank an den Emittenten der jeweiligen Finanzanlage als Darlehensnehmer zu vergebenen Darlehens (in Folge „Bankdarlehen“).
    2. Die erworbene Teilforderung richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Anlagevertrags sowie des jeweils in Bezug genommenen Darlehensvertrages gegen den Emittenten als Darlehensnehmer auf anteilige Rückzahlung des Darlehensnennbetrages aus dem Bankdarlehen und der auf Basis des Bankdarlehens angefallenen Zinsen; der jeweilige Anteil richtet sich nach dem Anteil des Anlagebetrages des jeweiligen Anlegers an dem tatsächlichen Gesamtanlagebetrag aller Anleger, welche in dieselbe Finanzanlage investiert haben.
  2. Risikohinweis
    1. Mit der Investition in die Finanzanlagen übernimmt der Anleger das Risiko, dass der jeweilige Emittent als Darlehensnehmer seinen Zahlungspflichten aus dem Bankdarlehen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Da sich die unter der Finanzanlage erworbenen Ansprüche aus dem jeweiligen Bankdarlehen gegen den jeweiligen Emittenten richten, trägt der jeweilige Anleger das Risiko einer etwaigen Insolvenz oder anderweitigen Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, die zu einem teilweisen oder auch vollständigen Ausfall der Ansprüche unter der jeweiligen Finanzanlage führen können.
  3. Besonderheiten bei der Tätigung einer Investition
    1. Mit Tätigen der Investition (durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“) kommt zwischen dem Anleger und dem Verkäufer der jeweiligen Finanzanlage ein Anlagevertrag über den Kauf und die Abtretung einer Teilforderung aus dem jeweiligen, in der jeweiligen Finanzanlage bezuggenommenen Bankdarlehen unter den (ggf. auch auflösenden) Bedingungen gemäß den Regelungen des jeweiligen Anlagevertrages zustande. Der Vermittler leitet dabei die Willenserklärung des jeweiligen Anlegers als Bote an den Verkäufer weiter und stellt die Vertragsdokumente für den jeweiligen Anleger auf der Plattform bereit.
    2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt treuhänderisch über den Zahlungsdienstleister. Der Vermittler nimmt keine Gelder entgegen oder leitet diese weiter.

Stand: November 2023

Die vorherigen AGB können Sie hier herunterladen: AGB Stand August 2020, AGB Stand August 2019 und AGB Stand März 2016.