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Unsere Ausfallquote

Nach ECSP-VO


Transparenz und Anlegerschutz

  • In der Umsetzung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus der ECSP-VO ver­öffentlichen wir im Folgenden die Ausfall­quote. Diese wird zukünftig in regel­mäßigen Zyklen aktualisiert. Sie dient der Transparenz und dem Verbraucher­schutz und verbessert die Entscheidungs­grundlage der selbst­entscheidenden Anleger*innen. Die Ausfall­quote ist eine stichtags- und vergangenheits­bezogene Betrachtung und ist kein Präjudiz für zukünftige Entwicklungen. Sie kann sich bereits nach dem Tag der Veröffentlichung bis zum nächsten Veröffentlichungs­tag verändert haben.

  • zinsbaustein.de hält es für sachgemäß, die Ausfallquoten für die gesamte Geschäfts­tätigkeit der Plattform zu ermitteln unabhängig davon auf welcher gesetzlichen Grund­lage die Vermittlung erfolgt ist. Seit Gründung in 2016 wurden bereits mehr als 100 Projekte mit einem Funding­volumen von mehr als 190 Mio. € mitfinanziert. Davon wurden bereits mehr als 65 Projekte erfolg­reich und teilweise vor­zeitig zurück­gezahlt. Über den gesamten Betrachtungs­zeitraum weisen die von zinsbaustein.de vermittelten Darlehen zum Stichtag 31.12.2023 eine Ausfall­quote von 6,72 % auf. Für den Betrachtungszeitraum 2023 lag die erwartete Ausfallquote bei 15,81 %.

Die tatsächlich erreichten Ausfallquoten der einzelnen Betrachtungszeiträume sind wie folgt:

Erläuterungen

  • Als ausgefallen gilt eine Kredit­verpflichtung, wenn der Kredit­nehmer am Stich­tag mit einer wesentlichen Kredit­verpflichtung mehr als 90 Tage im Rück­stand ist, oder die Plattform es am Stich­tag als unwahr­scheinlich ansieht, dass die Projekt­träger*in ihre Zahlungs­verpflichtungen in voller Höhe leisten oder anderweitig erfüllen wird, ohne dass auf Maß­nahmen wie die Ver­wertung von Sicher­heiten zurück­gegriffen wird. Eine formelle Insolvenz der Kredit­nehmer*in ist insofern nicht Voraus­setzung für die Ausfall­eigenschaft.

  • Im Sinne des Anleger­schutzes hat sich zinsbaustein.de dafür entschieden, die Schwelle für die Entscheidung, wann eine nicht geleistete Kredit­verpflichtung wesentlich ist, bewusst niedrig anzusetzen. Aus diesem Grund nehmen wir einen Ausfall bei einer Verspätung von mehr als 90 Tagen im Bezug auf bereits 10 % der Darlehens­summe an.

    zinsbaustein.de berechnet die Ausfallquote auf Basis der vermittelten Kredite im Rahmen öffentlicher Angebote. Angebote, die von zinsbaustein.de im Rahmen von Privatplatzierungen vermittelt wurden werden aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit mit den im Rahmen der Erlaubnis nach Art. 12 Abs. 1 ECSP-VO vermittelten Kredite nicht zur Berechnung der Ausfallquote herangezogen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu unseren bisherigen
Finanzierungsprojekten finden Sie auf der Seite unserer Leistungsbilanz.

Unsere Leistungsbilanz

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Marvin Erdmann
Leiter Kundenmanagement

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Bankkaufmann leitet Marvin unser Kundenmanagement und bringt seine Expertise aus dem Immobiliensektor ein.