Marketingmitteilung

Beschwerde Management

Unser Prozess im Umgang mit Ihrem Anliegen

Ein Stapel von Ordnern

Wie können Sie sich beschweren?

    Ihre kostenlose Beschwerde muss über das Standardbeschwerdeformular auf elektronischem Wege erfolgen und wird nach Ihrer Einreichung direkt an unser Beschwerdemanagement weitergegeben. Bitte füllen Sie das Beschwerdeformular vollständig und ordnungsgemäß in deutscher Sprache aus, damit wir Ihre Beschwerde so schnell und effektiv wie möglich bearbeiten können.

    Verwenden Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse:

    service@zinsbaustein.de

    Eingangsbestätigung

    Nach dem Eingang Ihrer Beschwerde unter Nutzung des Standardformulars prüft unser Beschwerdemanagement die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde anhand der Zulässigkeitskriterien, nämlich:
      • ob alle relevanten Daten und Belege zur Bearbeitung der Beschwerde vorliegen
      • ob das Beschwerdeformular vollständig ausgefüllt ist
      • ob die einreichende Person berechtigt ist, die Beschwerde einzureichen und ob Angaben über die Person enthalten sind, die von der Beschwerde betroffen ist
      • ob das Datum des Sachverhalts der zur Beschwerde geführt hat höchstens 5 Jahre vor dem Datum der eingereichten Beschwerde liegt,
      • ob die Beschwerde in einer der akzeptierten Sprachen verfasst ist,
      • ob das Datum des Beschwerdegegenstandes nicht mehr als 5 Jahre in der Vergangenheit liegt, und
      • ob der Beschwerdegegenstand im Verantwortungs- oder Einflussbereich von zinsbaustein.de liegt.
      Frau im Wohnzimmer am Laptop beim Durchgehen von Textinhalten

      Der weitere Verlauf des Beschwerdeprozesses

        Während des Beschwerdeprozesses halten wir Sie über alle zusätzlichen Schritte zur Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden und beantworten Informationsanfragen ohne unangemessene Verzögerungen.

        Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung über Ihre Beschwerde so bald wie möglich und innerhalb des in der Eingangsbestätigung genannten Zeitrahmens mit. Kann in Ausnahmesituationen die Entscheidung über eine Beschwerde nicht innerhalb des in genannten Zeitrahmens getroffen werden, informieren wir Sie eindeutig über die Gründe für die Verzögerung und geben eine Frist für die Zustellung der Entscheidung an.

        Unsere Entscheidung über Ihre Beschwerde geht auf alle in der Beschwerde angesprochenen Punkte ein und begründet das Ergebnis der Untersuchung. Sie stimmt dabei mit allen Entscheidungen überein, die wir in Bezug auf ähnliche Beschwerden getroffen haben, es sei denn, wir können begründen, warum ein anderer Ansatz verfolgt wurde.

        Entspricht die Entscheidung Ihrer Forderung nicht oder nur teilweise, enthält sie eine ausführliche Erläuterung dieses Ergebnisses und informiert Sie über offenstehende Rechtsbehelfe wie die Möglichkeit, bei einer zuständigen Behörde Beschwerde einzulegen oder zivilrechtlich vorzugehen.

        Falls Sie dies explizit wünschen, können wir mit Ihnen im Rahmen des Beschwerdeprozesses auch postalisch kommunizieren.

        Im Regelfall erhalten Sie nach zwei Arbeitstagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Beschwerde. Diese Bestätigung enthält die Identität und die Kontaktdaten einschließlich der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer der Person, an die Sie alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde richten können. Falls wir für die Entscheidung über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde weitere Nachweise benötigen, teilen wir Ihnen dies in der Eingangsbestätigung mit. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde erhalten Sie normalerweise zusammen mit der Eingangsbestätigung, spätestens jedoch nach zehn Arbeitstagen. Sollten wir für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde (weitere) Nachweise benötigen, teilen wir Ihnen das zu diesem Zeitpunkt mit.

        Sollte Ihre Beschwerde zulässig sein, nennen wir Ihnen in der Bestätigung der Zulässigkeit einen Zeitrahmen, innerhalb dessen Ihnen eine Entscheidung über die Beschwerde mitgeteilt wird. 

        Trifft eines der Zulässigkeitskriterien nicht zu, teilen wir Ihnen unverzüglich in einer ausführlichen Nachricht mit, welche Informationen oder Nachweise Sie gegebenenfalls einreichen müssen. Hier setzen wir Ihnen eine ausreichende Frist. Sollten wir keine Antwort, oder Einreichung der geforderten Informationen/Unterlagen erhalten kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden und wird abgelegt. Sollten Sie eine erneute Bearbeitung Ihrer Beschwerde wünschen, ist die Beschwerde erneut mit allen Unterlagen einzureichen.

        Gern stehen wir Ihnen bei Anliegen zu Ihrer Beschwerde zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass jede Rückfrage zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihrer Beschwerde führen kann. Wir möchten Sie daher bitten, während der Beschwerdebearbeitung von Rückfragen abzusehen.

        Für Fragen steht Ihnen unser Kundenmanagement gern zur Verfügung. Zur Terminbuchung

        Der weitere Verlauf des Beschwerdeprozesses

          • Wir halten Sie über alle zusätzlichen Schritte zur Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden

          • Wir beantworten Informationsanfragen ohne unangemessene Verzögerungen

          • Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung über Ihre Beschwerde so bald wie möglich und innerhalb des in der Eingangsbestätigung genannten Zeitrahmens mit*

          • Unsere Entscheidung über Ihre Beschwerde geht auf alle in der Beschwerde angesprochenen Punkte ein und begründet das Ergebnis der Untersuchung**

          • Entspricht die Entscheidung Ihrer Forderung nicht oder nur teilweise, enthält sie eine ausführliche Erläuterung dieses Ergebnisses und informiert Sie über offenstehende Rechtsbehelfe
          • Falls Sie dies explizit wünschen, postalisch zu kommunizieren, können wir dies mit Ihnen im Rahmen des Beschwerdeprozesses auch realisieren


          * Kann in Ausnahmesituationen die Entscheidung über eine Beschwerde nicht innerhalb des in genannten Zeitrahmens getroffen werden,
          informieren wir Sie eindeutig über die Gründe für die Verzögerung und geben eine Frist für die Zustellung der Entscheidung an.

          ** Sie stimmt dabei mit allen Entscheidungen überein, die wir in Bezug auf ähnliche Beschwerden getroffen haben,
          es sei denn, wir können begründen, warum ein anderer Ansatz verfolgt wurde.

          Frau mit rotem Pullover in einem Büroraum mit Ordnern und einem mobilen Computer

          Möglichkeiten zur Schlichtung

            Sollten wir nicht in der Lage sein, eine Lösung zu finden, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine unabhängige dritte Partei wenden. Möglichkeiten zur Schlichtung finden Sie beispielsweise bei einer der folgenden Institutionen:

            • Schiedsstelle der Deutschen Bundesbank (Deutsche Bundesbank)
            • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
            • Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform)

            Beschwerdeformular

            Hier erhalten Sie Zugriff auf das Beschwerdeformular. Wenn Sie es ausgefüllt haben, senden Sie es bitte per E-Mail an: service@zinsbaustein.de

            Beschwerdeformular öffnen